Gemeinschaftsportfolio bei finpension
Gemeinsam investieren: Möchtest du gemeinsam mit deinem Partner in ein ETF-Depot investieren?
Gemeinsame Pläne bedeuten auch Finanzen gemeinsam zu planen. Besonders, wenn es um den langfristigen Vermögensaufbau geht. Viele Paare, ob verheiratet oder nicht, möchten nicht nur ihr Leben, sondern auch ihre Investitionen in Aktien und ETFs teilen.
Mit dem Gemeinschaftsportfolio von finpension Invest ist das Investieren als Paar in der Schweiz möglich.
Gemeinsam in ETFs investieren
In was wird investiert?
In einen ETF Sparplan ab 1 CHF, inklusive gratis Steuerauszug.
Ihr könnt aus verschiedenen Strategien wählen.
Ein gemeinsames Depot bietet euch die Chance, eure Finanzstrategie zu bündeln, Kosten zu reduzieren und gemeinsam von der Börse zu profitieren.
In diesem Beitrag erkläre ich dir, wie das Gemeinschaftsdepot von finpension funktioniert, für wen es besonders geeignet ist und welche Punkte du vor der Eröffnung beachten solltest.
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Was ist ein Gemeinschaftsportfolio?
Ein Gemeinschaftsportfolio ist ein gemeinsames Depot für zwei Personen.
Ihr könnt gemeinsam Geld investieren und habt beide vollen Zugriff. Egal ob Einzahlungen, Strategieänderungen oder Auszahlungen. Beide Partner können alles jederzeit selbst steuern.
Das Depot läuft auf beide Namen. Bei finpension seid ihr offiziell beide als Inhaber registriert.
Wer kann ein Gemeinschaftsportfolio eröffnen?
Damit ihr bei finpension gemeinsam investieren könnt, müsst ihr:
- in der Schweiz wohnen
- 18 Jahre alt sein
- nur in der Schweiz steuerpflichtig sein
- keine US-Person sein
Ein Gemeinschaftsportfolio ist nur zu zweit möglich, nicht zu dritt oder mehr.
Eröffnung Gemeinsames Konto
1. Registrierung
- Beide Personen separat in der finpension-App registrieren und «Vermögen anlegen» eröffnen (jedes Konto ist zuerst mal persönlich)
- Beide müssen die ID- und Adressprüfung abschliessen
2. Umwandlung in Gemeinschaftsportfolio
Mit gemeinsamem Bankkonto (Und/Oder-Konto):
- In App/Web-App Portfolio öffnen → Gemeinschaftsportfolio wählen
- Umwandlung starten, Mobilnummer und Geburtsdatum der zweiten Person eingeben
- Einladung wird im Dashboard angezeigt → annehmen/ablehnen
- Erste Einzahlung vom gemeinsamen Bankkonto vornehmen → Identifikation abgeschlossen
Ohne gemeinsames Konto:
- Schritte 1–3 wie oben
- Schritt 4: Jede Person muss mind. 1 CHF auf ihr persönliches Portfolio einzahlen → Identifikation abgeschlossen
Wie funktioniert das Gemeinschaftsportfolio?
Nach der finpension Kontoeröffnung können beide Personen:
- Geld einzahlen
- die Anlagestrategie anpassen
- Rebalancing ein- oder ausschalten
- das Portfolio (gemeinsam oder einzeln) schliessen
Beide haben gleiche Rechte. Ihr müsst also nicht zuerst Rücksprache halten, bevor eine Person eine Entscheidung trifft.
Das funktioniert nur mit Vertrauen und klaren Absprachen.
Gemeinsam investieren Vorteile
- Beide haben jederzeit Zugriff, auch im Notfall
- Beim Tod einer Person läuft das Depot automatisch weiter auf die überlebende Person. Kein Warten auf die Erbschaftsabwicklung
- Ihr könnt als Team auf ein gemeinsames Anlageziel hinarbeiten
Gemeinsam investieren Nachteile
- Da beide vollen Zugriff haben, kann theoretisch auch eine Person allein Geld abziehen
- Klare Absprachen nötig, vor allem bei unverheirateten Paaren
- Mögliches Risiko: Verhalten des Partners und Trennungen
- Partner kann Geld abziehen
- Bei Trennungen möglicher Streitpunkt
Wie gebe ich das Gemeinschaftskonto in der Steuererklärung an?
Beide Personen erhalten einen eigenen elektronischen Steuerauszug.
Ihr gebt euren Anteil in der Steuererklärung an.
Der Steuerauszug bei finpension ist gratis.
Für wen ist ein Gemeinschaftsportfolio sinnvoll?
Das Gemeinschaftsdepot eignet sich für:
- Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften
- Paare, die schön ein gemeinsames Bankkonto nutzen
- Menschen, die gemeinsame finanzielle Ziele haben (z. B. Haus, Weltreise, Frühpensionierung)
Gemeinschaftsportfolio eröffnen: Schritt für Schritt
1. Beide Partner registrieren
Jede Person eröffnet ein eigenes Konto bei finpension (Produkt: Vermögen anlegen).
Das geht per App oder im Browser.
Danach erfolgt eine kurze ID- und Adressprüfung (dauert meist weniger als 12 Stunden).
2. Einladung ins Gemeinschaftsportfolio
Wenn beide Prüfungen abgeschlossen sind:
- Eine Person lädt die andere in der App ein mit Geburtsdatum und Handynummer
- Die andere Person nimmt die Einladung an
- Ihr tätigt eine erste Einzahlung.
Entweder von einem gemeinsamen Konto oder jeweils von euren eigenen Konten (mind. 1 CHF pro Person).
Danach ist euer Gemeinschaftsportfolio parat.
Gemeinsam investieren in der Schweiz – Was passiert bei einer Trennung mit dem gemeinsamen Depot?
Ein gemeinsames Depot kann für Paare eine Möglichkeit sein, gemeinsam Vermögen aufzubauen.
Doch bei einer Trennung kann es zu Problemen führen.
In der Schweiz gibt es keine gesetzlich geregelten Gemeinschaftsdepots.
Entscheidend ist, wer wie viel eingebracht hat.
Unverheirateten Paaren (Konkubinat)
- Es gilt das Obligationenrecht.
- Ohne vertragliche Vereinbarung ist die Aufteilung Verhandlungssache
- Einzahlungsnachweise und klare Dokumentation sind wichtig
- Kursgewinne müssen individuell geregelt werden.
Registriert bitte schriftlich, wer wie viel einbezahlt hat.
Ehepaare
- Die Behandlung hängt vom Güterstand ab (z. B. Errungenschaftsbeteiligung).
- Im Scheidungsfall zählt, ob das Vermögen während der Ehe erworben wurde oder Eigengut ist.
- Das Depot wird im Rahmen des güterrechtlichen Ausgleichs berücksichtigt.
Empfehlung
- Klare schriftliche Abmachungen im Voraus treffen, zb. mit einem Konkubinats- oder Ehevertrag.
- Alternativ: Separate Depots führen für mehr Transparenz und einfache Trennung.
Gemeinschaftsdepot: meine Meinung
Ein gemeinsames Depot kann für Paare praktisch erscheinen, birgt jedoch rechtliche und emotionale Risiken. Besonders im Trennungsfall.
Als Konkubinatspaar macht es meiner Meinung nach keinen Sinn, gemeinsam in ein und dasselbe Depot zu investieren. Es ist viel zu mühsam, Buch zu führen, wer wie viel einbezahlt hat. Hier sollte jeder für sich selbst ein ETF-Depot haben.
In der Schweiz fehlen klare gesetzliche Regelungen für solche Gemeinschaftsanlagen. Wer investiert, sollte sich deshalb gut absichern.
Ich persönlich bin der Meinung, dass Investitionen besser individuell erfolgen sollten.
So behält jede Person die volle Kontrolle über ihr Vermögen, und es kommt im Fall einer Trennung zu deutlich weniger Streit oder Unsicherheit.
Fazit: Gemeinsam investieren
Ein Gemeinschaftsportfolio bei finpension ist eine Möglichkeit für Paare, die gemeinsam Vermögen aufbauen wollen.
Es bietet viele Vorteile aber auch Verantwortung. Gute Kommunikation und Vertrauen sind die Basis.

Finanzbloggerin
Zertifizierte Vermögensberaterin IAF
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