Pensionskasse bei Auszeit vom Job: Was mit deinem Geld passiert

Pensionskasse und Vorsorge bei einer Auszeit vom Job in der Schweiz

Pensionskasse bei Auszeit vom Job: Was mit deinem Geld passiert

Pensionskasse bei Auszeit vom Job: Die meisten denken erst kurz vor der Abreise daran. Dabei lohnt es sich, das früh zu klären. Planst du ein Sabbatical oder eine lange Reise? Dann willst du wissen, was mit deiner Vorsorge passiert. Ohne Lohn fliesst meist kein Geld mehr in deine Pensionskasse. Das kann teurer werden, als du denkst.

Antwort in Kürze

Bei unbezahlten Ferien fliesst kein Geld mehr in deine Pensionskasse. Dein Alterssparen pausiert. Der Schutz bei Tod oder Invalidität läuft noch einen Monat weiter. Danach bieten manche Pensionskassen eine freiwillige Weiterversicherung an, meist musst du die Beiträge dann selbst zahlen. Kündigst du ganz, geht dein Geld nach sechs Monaten auf ein Freizügigkeitskonto.

Kurz zusammengefasst

  • Bezahlte Ferien: Dein Lohn läuft weiter, also laufen auch alle Beiträge normal weiter. Keine Lücke.
  • Unbezahlte Ferien: Das Sparen in der Pensionskasse pausiert meist. Der Schutz bei Tod oder Invalidität endet nach einem Monat, ausser deine Kasse bietet eine Weiterführung an.
  • AHV: Wohnst du weiter in der Schweiz, bleibst du grundsätzlich beitragspflichtig, auch ohne Lohn.
  • Säule 3a: Ohne Lohn kannst du nicht einzahlen. Dein Guthaben bleibt aber einfach stehen.
  • Kündigst du ganz: Dein Geld geht nach sechs Monaten aufs Freizügigkeitskonto.
31 Tage
Schutz läuft gesetzlich weiter
6–24 Mte.
mögliche Weiterversicherung
CHF 530
AHV-Mindestbeitrag/Jahr, Stand 2025

Kündigst du deine Stelle ganz statt nur eine Auszeit zu nehmen, darfst du frei wählen, wohin dein Pensionskassengeld geht. Für genau diesen Fall nutze ich selbst finpension.

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Begriffe

Begriffe, ganz einfach

Bevor es losgeht, kurz die wichtigsten Wörter.

BegriffWas heisst das?
Unbezahlte FerienDu arbeitest weiter bei derselben Firma, bekommst aber eine Zeit lang keinen Lohn.
SparprozessDer Teil deiner Beiträge, der dein Alterskapital aufbaut.
RisikoleistungenDer Teil deiner Vorsorge, der bei Tod oder Invalidität zahlt.
NachdeckungZeit, in der du nach dem letzten Lohn noch geschützt bist.
FreizügigkeitskontoEin Konto, auf dem dein Pensionskassengeld zwischengeparkt wird.
Die Basics

Bezahlte oder unbezahlte Auszeit

Für deine Vorsorge macht es einen grossen Unterschied, ob dein Arbeitgeber deinen Lohn während der Auszeit weiterzahlt oder nicht.

Bei bezahltem Sabbatical läuft im Hintergrund alles wie gewohnt. Dein Arbeitgeber zieht deine Beiträge weiter vom Lohn ab. Dein Alterssparen und dein Schutz bleiben lückenlos. Auch Einzahlungen in die Säule 3a bleiben möglich.

Bei unbezahlten Ferien ist es anders. Ohne Lohn gibt es keine Grundlage für Beiträge. Für unbezahlte Ferien brauchst du immer eine Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es in der Schweiz nicht.

Beispiel aus dem Alltag

Lara, 34, Projektleiterin, nimmt sich für eine sechsmonatige Weltreise unbezahlte Ferien. Ihr Lohn und damit auch ihre Beiträge an die Pensionskasse pausieren komplett, ausser sie klärt das vorher mit ihrer Pensionskasse ab.

Zeitfenster

Wie lange bist du noch versichert

Auch ohne Vereinbarung bist du nicht sofort ungeschützt. Der Schutz bei Tod oder Invalidität läuft gesetzlich noch einen Monat weiter, ab dem letzten Lohn. Das nennt man Nachdeckung. Diese Frist gilt für alle Pensionskassen gleich.

Danach kommt es auf deine Pensionskasse an. Manche bieten keine Weiterversicherung an, dann bist du ab dem zweiten Monat ohne Schutz. Andere bieten eine freiwillige Fortführung an, oft für sechs bis zwölf Monate, manchmal für 24 Monate.

Auch die Unfallversicherung beachten. Der Schutz bei Nichtberufsunfällen läuft noch 31 Tage nach dem letzten Lohn. Danach kannst du eine Abredeversicherung beim Arbeitgeber abschliessen, für maximal sechs Monate. Oder du sicherst dich über deine Krankenkasse ab.
Erste Säule

Was mit der AHV passiert

Auch bei der AHV lohnt sich ein Blick. Wohnst du weiter in der Schweiz, bleibst du beitragspflichtig, auch ohne Lohn.

Bei einer kurzen Auszeit reicht es meist, wenn du den Mindestbeitrag schon bezahlt hast. Dauert deine Auszeit länger als ein Kalenderjahr, musst du dich bei der AHV-Ausgleichskasse melden, als Person ohne Erwerb. Der Mindestbeitrag liegt 2025 bei CHF 530 pro Jahr. Je nach Vermögen kann er höher sein.

Ziehst du für die Auszeit ins Ausland, kannst du oft freiwillig weiter einzahlen. So vermeidest du Lücken. Frag das am besten vorher bei deiner Ausgleichskasse.

Dritte Säule

Was mit der Säule 3a passiert

In die Säule 3a darfst du nur mit einem Einkommen einzahlen. Ohne Lohn geht das nicht, egal ob Bank- oder Versicherungslösung.

Das ist aber kein Problem. Dein bestehendes 3a-Konto lässt du einfach stehen. Es bleibt investiert und wächst weiter. Sobald du wieder Lohn hast, zahlst du normal weiter ein. Willst du dein 3a-Guthaben günstiger anlegen, findest du eine Übersicht in meinem Säule 3a Gebührenvergleich.

Bei Stellenwechsel

Wenn du die Stelle ganz aufgibst

Kündigst du deine Stelle ganz, gilt eine andere Regel. Sobald das Arbeitsverhältnis endet, meldet dich dein Arbeitgeber bei der Pensionskasse ab. Dein Guthaben muss dann innert sechs Monaten übertragen werden.

Warum darfst du das Geld selbst überweisen? Ohne neue Pensionskasse giltst du als Freizügigkeitsfall. Du darfst frei wählen, wo dein Geld liegt, nicht nur bei deiner Bank. Alle Freizügigkeitsstiftungen sind gleich sicher, sie unterscheiden sich bei Zins, Gebühren und Anlagemöglichkeiten.

Hast du noch keine neue Stelle mit Pensionskasse, bleibt dein Geld dort geparkt. Mehr Details und weitere Anbieter findest du im Artikel zum Freizügigkeitskonto. Meine Empfehlung dazu steht oben im Artikel.

Zahlen

Was eine Lücke kostet

Ein frei gewähltes Rechenbeispiel, keine Beratung.

Beispielrechnung

Fabian, 40, verdient CHF 90’000 im Jahr. Zusammen mit seinem Arbeitgeber zahlt er ca. CHF 900 pro Monat in seine Pensionskasse ein. Nimmt er sich 6 Monate unbezahlte Ferien und pausiert dabei das Sparen, fehlen ihm dadurch ca. CHF 5’400. Über 25 Jahre bis zur Pensionierung, mit 2% Zins pro Jahr angenommen, fehlt ihm zusätzlich ca. CHF 3’400 an Zinseszins. Insgesamt fehlen ihm also ca. CHF 8’800 im Alter.

Diese Lücke lässt sich später mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse schliessen. Das spart zusätzlich Steuern. Baust du stattdessen dein eigenes Portfolio auf, gleichst du einen Teil der Lücke auch so aus, aber ohne die Steuervorteile der Pensionskasse.

Checkliste

So gehst du vor

Bevor du deine Auszeit fest planst, lohnen sich diese Schritte.

  1. Reglement prüfen. Frag bei deiner Pensionskasse oder Personalabteilung nach, ob eine Weiterversicherung möglich ist.
  2. Formular früh einreichen. Viele Kassen wollen die Anmeldung schon vor der Auszeit, teils einen Monat vorher.
  3. Unfallversicherung klären. Prüfe, ob du nach den 31 Tagen eine Abredeversicherung brauchst.
  4. AHV-Situation abklären. Frag bei deiner Ausgleichskasse nach, ob du dich melden musst.
  5. Säule 3a stehen lassen. Neue Einzahlungen gehen ohne Lohn nicht, dein Guthaben bleibt aber einfach investiert.
Fazit

Mein Fazit

Eine Auszeit vom Job ist kein Problem für deine Vorsorge, wenn du sie vorher planst. Bei bezahlten Ferien ändert sich nichts. Bei unbezahlten Ferien pausiert das Sparen meist. Der Schutz läuft noch einen Monat weiter. Je nach Pensionskasse kannst du dich freiwillig weiterversichern. Wer das früh klärt, hat am Ende keine böse Überraschung.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Muss ich während unbezahlten Ferien weiter in die Pensionskasse einzahlen?
Nein, ohne Lohn musst du normalerweise nicht einzahlen. Manche Pensionskassen bieten aber eine freiwillige Weiterführung an, bei der du die Beiträge selbst zahlst.
Wie lange bin ich bei unbezahlten Ferien noch versichert?
Der Schutz bei Tod und Invalidität läuft gesetzlich noch einen Monat weiter. Danach kommt es auf deine Pensionskasse an, oft gibt es freiwillige Verlängerungen von sechs bis 24 Monaten.
Kann ich während einer Auszeit in die Säule 3a einzahlen?
Nur mit einem Einkommen. Ohne Lohn geht das nicht, dein bestehendes 3a-Konto bleibt aber einfach stehen.
Was passiert mit der AHV während einer Auszeit vom Job?
Wohnst du weiter in der Schweiz, bleibst du grundsätzlich beitragspflichtig. Dauert die Auszeit länger als ein Jahr, musst du dich meist als Person ohne Erwerb melden. Der Mindestbeitrag liegt aktuell bei CHF 530 pro Jahr.
Was passiert mit meinem Pensionskassengeld, wenn ich kündige statt unbezahlte Ferien zu nehmen?
Dein Geld geht innert sechs Monaten auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice, die du selbst eröffnest, bis du eine neue Stelle mit Pensionskasse antrittst.
Kann ich eine Lücke aus einer Auszeit später wieder schliessen?
Ja, oft geht das später über einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse. Das spart zusätzlich Steuern.

📝 Update-Log

  • September 2026: Artikel im aktuellen Liebefinanzen-Layout überarbeitet (Antwort-in-Kürze-Box, Stat-Karten, überarbeitete FAQ-Darstellung).

Über die Autorin: Helga Baechler ist Finanzbloggerin und zertifizierte Vermögensberaterin IAF. Sie schreibt auf liebefinanzen.ch über Vorsorge, ETFs und Vermögensaufbau in der Schweiz, einfach erklärt.

Dieser Beitrag ist keine Anlage- oder Rechtsberatung. Die Rechenbeispiele sind vereinfacht und ohne Garantie. Prüfe deine persönliche Situation immer mit deiner Pensionskasse oder einer Fachperson.

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