Pensionskasse splitten: So sparst du Steuern beim PK-Austritt
Zuletzt aktualisiert im Juli 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten
Beim Pensionskasse splitten teilst du dein Freizügigkeitsguthaben beim Austritt aus der Pensionskasse auf maximal zwei Freizügigkeitseinrichtungen auf, statt alles auf ein einziges Konto zu überweisen. Das ist gesetzlich in Art. 12 der Freizügigkeitsverordnung geregelt. Der Vorteil zeigt sich später beim Bezug: Wenn du die beiden Guthaben in unterschiedlichen Steuerjahren beziehst, wird jeder Bezug einzeln und damit zu einem tieferen Steuersatz besteuert, statt alles auf einmal zu versteuern. Anbieter wie finpension machen das Splitting einfach, indem sie ein zweites Produkt namens “Freizügigkeit 2” anbieten.
Die NZZ und mehrere Vorsorge-Fachmedien haben in den letzten Monaten wiederholt über das sogenannte Vorsorge-Splitting. Viele Leute nutzen diesen Trick beim Jobwechsel oder in einer Erwerbspause. So sparen sie bei der Pensionierung Steuern. Der Bund prüft sogar, das Splitting einzuschränken. Zeit, dass du verstehst, wie es funktioniert, für wen es sich lohnt und wo die Grenzen liegen.
- Beim Austritt aus der Pensionskasse darfst du dein Guthaben auf maximal zwei Freizügigkeitseinrichtungen aufteilen (Art. 12 FZV).
- Splitting funktioniert nur beim Austritt selbst, nicht nachträglich. Du musst der alten PK zwei Empfänger angeben.
- Der Steuervorteil entsteht beim gestaffelten Bezug: zwei kleinere Kapitalauszahlungen in unterschiedlichen Jahren werden separat und damit meist günstiger besteuert als eine grosse auf einmal.
- Splitting ist vor allem für Personen interessant, die nach dem Austritt länger ohne neue Pensionskasse bleiben, zum Beispiel bei Frühpensionierung, Selbständigkeit oder längerer Erwerbspause.
- Bei einem direkten, nahtlosen Stellenwechsel mit sofortigem PK-Anschluss ist Splitting nicht der richtige Weg, das Guthaben geht dann direkt an die neue PK.
- finpension bietet mit “Freizügigkeit 2” ein zweites, separates Produkt eigens für das Splitting an, zu denselben Konditionen wie das erste Konto.
Was ist PK-Splitting?
Verlässt du eine Pensionskasse und trittst nicht sofort einer neuen bei, geht dein Geld auf ein Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitsdepot. Normalerweise landet dabei das ganze Guthaben bei einer einzigen Freizügigkeitseinrichtung.
Beim PK-Splitting machst du es anders. Du teilst dein Guthaben in zwei Teile. Jeder Teil geht an eine andere Freizügigkeitseinrichtung. Das ist erlaubt. Mehr als zwei Einrichtungen sind gesetzlich nicht zulässig.
Hier geht es um das freiwillige Aufteilen deines eigenen Guthabens beim Austritt aus der Pensionskasse. Das hat nichts mit dem Vorsorgeausgleich bei einer Scheidung zu tun. Diesen nennt man manchmal auch “Splitting”.
Für wen ist Splitting überhaupt möglich?
Splitting geht nur in einem Moment: beim Austritt aus der Pensionskasse, wenn das Geld auf ein Freizügigkeitskonto fliesst. Typische Situationen dafür:
- Du kündigst und machst eine längere Pause, ohne direkt bei einer neuen Pensionskasse angeschlossen zu sein
- Du machst dich selbständig und hast dadurch keine PK mehr
- Du gehst in Babypause oder eine längere Weiterbildung
- Du gibst deine Erwerbstätigkeit vorzeitig auf, zum Beispiel bei einer Frühpensionierung
Wechselst du nahtlos von einer Stelle zur nächsten, bist du sofort wieder in einer Pensionskasse. Dein Guthaben geht dann direkt an die neue PK. Splitting ist dann nicht der richtige Weg.
Warum das Splitting Steuern sparen kann
Der Steuervorteil zeigt sich erst später, beim Bezug deines Guthabens. Kapitalleistungen aus der 2. Säule werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, aber progressiv. Das heisst: Je grösser der Betrag auf einmal, desto höher der Steuersatz.
Beziehst du dein Geld aus zwei Einrichtungen in zwei verschiedenen Steuerjahren, zahlst du für jeden Bezug einen tieferen Satz. Das spart dir insgesamt Steuern.
Fabienne verlässt ihre Stelle mit 58 und wird selbständig, ohne neue Pensionskasse. Ihr PK-Guthaben von 320’000 CHF teilt sie beim Austritt in zwei Hälften zu je 160’000 CHF auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen auf. Mit 63 bezieht sie die erste Hälfte, mit 65 die zweite. Weil beide Bezüge in verschiedenen Jahren erfolgen, zahlt sie insgesamt deutlich weniger Steuern, als bei einem Bezug auf einmal.
Wie viel du sparst, hängt von deinem Kanton, deinem Einkommen und der Höhe des Guthabens ab. Für eine genaue Berechnung hilft eine unabhängige Steuerberatung oder der Steuerrechner deines Kantons.
So gehst du beim Splitten vor
Die Aufteilung muss beim Austritt selbst erfolgen. Liegt dein Guthaben bereits vollständig bei einer Einrichtung, kannst du es im Nachhinein nicht mehr splitten. Plane das also, bevor du kündigst oder deine PK verlässt.
Splitting mit finpension
Manche Freizügigkeitsstiftungen machen das Splitting einfach. Sie bieten gleich zwei separate Produkte an. finpension nennt das zweite Konto schlicht “Freizügigkeit 2”. Beide laufen in derselben App, zu gleichen Konditionen, aber als rechtlich getrennte Guthaben.
| Merkmal | finpension Freizügigkeit / Freizügigkeit 2 |
|---|---|
| Anzahl möglicher Konten | 2 (gesetzliches Maximum) |
| Verwaltungsgebühr | 0.49% pro Jahr, für beide identisch |
| Anlagestrategien | Dieselben 6 Strategien in beiden Konten wählbar |
| Übersicht | Beide Konten in derselben App sichtbar |
Dafür eröffnest du zwei Produkte bei finpension. Du lädst für beide das Transferformular herunter und reichst sie bei deiner alten Pensionskasse ein. finpension informiert dich per E-Mail, sobald das Geld auf einem der beiden Konten eintrifft.
Zur Einordnung: Auch andere Anbieter wie Frankly bieten zwei separate Konten an. Ich empfehle finpension wegen der tiefen Gebühren und der grossen Auswahl an Strategien, ein Blick auf Alternativen schadet trotzdem nie.
Dein finpension Gutschein Code
CHF 25 Gebührengutschrift bei einer Einzahlung von CHF 1’000 innerhalb von 12 Monaten
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Wie finpension bei den Gebühren, Strategien und der Sicherheit insgesamt abschneidet, liest du in meinem finpension Erfahrungsbericht und im Sicherheitscheck Ist finpension sicher?. Für den Fall, dass du dein Guthaben nicht splitten, sondern nur sinnvoll anlegen willst, findest du die Grundlagen in meinem Artikel Freizügigkeitskonto eröffnen.
Grenzen und Kritik am Splitting
Splitting ist gesetzlich erlaubt, steht aber politisch in der Kritik. Der Pensionskassenverband findet es problematisch, wenn jemand beim Wiedereintritt in eine neue PK nur einen Teil des Guthabens einbringt. Laut NZZ prüft der Bundesrat Massnahmen dagegen. Ein Kritikpunkt: Pensionskassen wissen oft nicht, wie viel Geld eine Person bei welchen Freizügigkeitseinrichtungen liegen hat. Es gibt kein zentrales Register.
Die Diskussion betrifft vor allem Fälle, wo jemand beim Wiedereintritt nur einen Teil des Guthabens einbringt, statt alles. Das reine Splitting beim Austritt ist davon unabhängig und weiterhin erlaubt. Die Rechtslage kann sich ändern. Prüfe darum vor einer grösseren Entscheidung die aktuelle Gesetzeslage, oder frag eine unabhängige Fachperson.
Splitting lohnt sich nicht für alle automatisch. Es lohnt sich vor allem bei grösseren Guthaben, wenn du länger ohne neue Pensionskasse bleibst. Bei kleineren Beträgen ist der Steuereffekt oft zu klein für den Aufwand.
Häufige Fragen zum PK-Splitting
Was bedeutet Pensionskasse splitten?
Beim Austritt aus der Pensionskasse wird das Freizügigkeitsguthaben auf maximal zwei verschiedene Freizügigkeitseinrichtungen aufgeteilt, statt alles an eine einzige zu überweisen.
Wie viele Freizügigkeitskonten darf ich haben?
Maximal zwei, das ist in Art. 12 der Freizügigkeitsverordnung geregelt.
Kann ich mein Freizügigkeitsguthaben nachträglich splitten?
Nein. Die Aufteilung muss beim Austritt aus der Pensionskasse und der damit verbundenen Überweisung erfolgen. Liegt das Geld bereits bei einer einzigen Einrichtung, ist ein nachträgliches Splitten nicht möglich.
Warum spart Splitting Steuern?
Kapitalbezüge aus der 2. Säule werden progressiv besteuert. Wer sein Guthaben in zwei kleineren Bezügen in unterschiedlichen Steuerjahren bezieht, statt in einem grossen Bezug, zahlt auf jeden Teilbezug meist einen tieferen Steuersatz.
Für wen lohnt sich Pensionskasse splitten?
Vor allem für Personen mit grösserem Guthaben, die nach dem PK-Austritt länger ohne neue Pensionskasse bleiben, etwa bei Frühpensionierung, Selbständigkeit oder einer längeren Erwerbspause.
Kann ich bei finpension splitten?
Ja. finpension bietet mit “Freizügigkeit 2” ein zweites, separates Produkt speziell für das Splitting an, zu denselben Konditionen und in derselben App wie das erste Freizügigkeitskonto.
Gibt es einen Rabattcode für finpension Freizügigkeit?
Ja, mit dem Code LIEBXP bekommst du CHF 25 Gebührengutschrift, bei einer Einzahlung von CHF 1’000 innerhalb von 12 Monaten. Der Code gilt für beide Freizügigkeitskonten.
Ist das Splitting legal?
Ja, das Aufteilen auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen beim Austritt ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt. Politisch diskutiert wird eine andere Praxis, bei der beim Wiedereintritt in eine neue PK nur ein Teil des Guthabens eingebracht wird.
Dieser Beitrag ist keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung, sondern dient der allgemeinen Information. Für deine persönliche Situation empfiehlt sich eine unabhängige Steuer- oder Vorsorgeberatung. Angaben ohne Gewähr, Stand Juli 2026.
Über die Autorin
Helga Baechler ist Gründerin von liebefinanzen.ch und zertifizierte Vermögensberaterin IAF. Sie schreibt seit Jahren transparent über Schweizer Vorsorgethemen, ETFs und Vermögensaufbau.

Finanzbloggerin
Zertifizierte Vermögensberaterin IAF
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