Vergessenes Vorsorgeguthaben finden: So holst du dein BVG-Geld zurück

Pensionskasse vergessen? So findest du dein Geld wieder

Pensionskasse vergessen: Vorsorgeguthaben bei der Auffangeinrichtung BVG finden

Pensionskasse vergessen: Bei der Auffangeinrichtung BVG liegen aktuell 6,75 Milliarden Franken, die niemandem zugeordnet werden können. 960’000 Konten, ohne Besitzerin oder Besitzer. Das Geld gehört echten Menschen, es wurde einfach nie abgeholt.

Antwort in Kürze

Vergessene PK-Gelder?

Ja, das kann auch dir passieren. Wechselst du den Job und ziehst um, ohne die neue Adresse zu melden? Dann verliert deine Pensionskasse den Kontakt zu dir. Mit einem gratis Suchauftrag bei der Zentralstelle 2. Säule findest du heraus, ob dir Geld gehört. Und mit einem eigenen Freizügigkeitskonto passiert dir das künftig nicht mehr.

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  1. Gehe auf Suche Vorgehen | Sicherheitsfonds BVG. Dort stellst du deinen Suchauftrag online und kostenlos.
  2. Persönliche Angaben ausfüllen. Die Suche läuft über Name und AHV-Nummer, frühere Arbeitgeber helfen bei der Recherche nicht.
  3. Antwort abwarten. Bei über 40 Prozent der Anfragen findet sich tatsächlich Geld.
  4. Transfer veranlassen. Gefundenes Geld gleich auf dein aktuelles Vorsorgekonto überweisen lassen.
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Achtung: Achte unbedingt auf die offizielle Webseite sfbvg.ch. Über die Google-Suche tauchen auch inoffizielle Anbieter auf, die für dieselbe kostenlose Suche Gebühren verlangen.

Zum Einstieg

3 Begriffe, die du kennen musst

BegriffWas heisst das?
FreizügigkeitskontoEin Parkplatz für dein Pensionskassengeld, wenn du zwischen zwei Jobs keine neue Pensionskasse hast.
Auffangeinrichtung BVGDie staatliche Stelle, bei der dein Geld landet, wenn niemand es weiterleitet.
Zentralstelle 2. SäuleDie Meldestelle, bei der du gratis nach vergessenem Geld suchen lassen kannst.

Kurz zusammengefasst

  • CHF 6,75 Mrd.: So viel vergessenes Pensionskassengeld verwaltet die Auffangeinrichtung BVG aktuell, auf 960’000 Konten (Stand September 2026).
  • Grund: Jobwechsel plus Umzug ohne Adressmeldung ist die häufigste Ursache.
  • Frist: Nach 10 Jahren über dem Pensionsalter geht das Geld an den Sicherheitsfonds BVG, mit 100 Jahren verfällt der Anspruch endgültig.
  • Gratis Check: Bei der Zentralstelle 2. Säule findest du in wenigen Minuten heraus, ob dir Geld gehört.
  • Vorbeugen: Ein einziges, gebündeltes Freizügigkeitskonto verhindert, dass dir das selbst passiert.
CHF 6,75 Mrd.
vergessene Vorsorgegelder bei der Auffangeinrichtung BVG
960’000
verwaltete Konten mit vergessenem Guthaben
40%
der Suchaufträge finden tatsächlich ein Guthaben
Gratis
Suchauftrag bei der Zentralstelle 2. Säule
Hintergrund

Pensionskasse vergessen: Warum das passiert

Wechselst du den Job, muss deine alte Pensionskasse dein Geld an die neue schicken. Hast du noch keine neue Stelle? Dann muss das Geld auf ein Freizügigkeitskonto, zum Beispiel bei einer Bank oder eben bei der Auffangeinrichtung BVG. Meldest du dich nicht selbst, überweist deine alte Pensionskasse das Geld frühestens nach sechs Monaten und spätestens nach zwei Jahren automatisch dorthin, in der Praxis meist bereits nach sechs Monaten.

Genau hier geht der Kontakt oft verloren, meistens durch einen Umzug ohne neue Adresse, eine Heirat mit Namenswechsel, oder mehrere Jobwechsel hintereinander.

Zur Einordnung

Wie ernst das genommen wird, zeigt ein Fall aus dem letzten Geschäftsbericht des Sicherheitsfonds BVG: Erstmals wurde eine Million Franken endgültig eingezogen, weil sich die berechtigten Personen bis zu ihrem 100. Geburtstag nie gemeldet hatten.

Der Mechanismus

Was mit vergessenem Geld passiert

Die Auffangeinrichtung wartet höchstens bis zehn Jahre nach dem ordentlichen Pensionsalter. Meldet sich bis dahin niemand, geht das Geld an den Sicherheitsfonds BVG. Der behält es bis zum 100. Geburtstag der berechtigten Person und zieht es danach für immer ein.

Auch für Erbinnen und Erben verloren. Ab dem 100. Geburtstag kann niemand mehr Anspruch erheben, auch die eigenen Kinder nicht.

Der Weg deines Geldes in vier Stationen:

Jobwechsel keine Meldung 6 Mon.–2 J. Auffangeinrichtung BVG 10 J. nach AHV-Alter Frist läuft ab Sicherheitsfonds BVG Verwahrung 100. Geburtstag endgültig verfallen
ZeitpunktWas passiert
Jobwechsel ohne MeldungFrühestens nach 6 Monaten, spätestens nach 2 Jahren geht das Geld automatisch an die Auffangeinrichtung BVG
Bis 10 Jahre nach dem AHV-AlterDie Auffangeinrichtung BVG verwaltet das Guthaben weiter
10 Jahre nach dem AHV-AlterNicht beanspruchtes Guthaben geht an den Sicherheitsfonds BVG
Bis zum 100. GeburtstagDer Sicherheitsfonds BVG verwahrt das Geld weiter
Nach dem 100. GeburtstagAnspruch verfällt endgültig, auch für Erbinnen und Erben
Aus der Praxis
SRF Kassensturz Bericht zu vergessenen Pensionskassengeldern

Wie real dieses Risiko ist, zeigt ein aktueller Fall von «Kassensturz»: Eine Frau sollte 36’000 Franken ihres verstorbenen Partners verlieren, weil die Auffangeinrichtung BVG sich auf eine zehnjährige Verjährungsfrist berief. Erst als die Sendung nachhakte, verzichtete die Stiftung kulant auf die Verjährung und zahlte das Geld aus. Ohne diese Intervention wäre es für immer weg gewesen. Den ganzen Fall gibt es bei Kassensturz nachzulesen.

Wie es generell um die Sicherheit der Pensionskassen steht, hat Kassensturz in der Sendung «Pensionskassen-Krise: Wie sicher sind die Renten?» eingeordnet. Ein Grund mehr, dein eigenes Guthaben im Blick zu behalten, statt es irgendwo unbeaufsichtigt liegen zu lassen.

Prävention

So beugst du selbst vor

Lass dein Freizügigkeitsguthaben nicht einfach irgendwo liegen, sondern bündle es an einem Ort, den du im Blick behältst. Und melde bei jedem Umzug deine neue Adresse an alle laufenden Vorsorgeeinrichtungen, auch an Freizügigkeitskonten und die Säule 3a. Ein kurzer Check einmal im Jahr reicht. Vergessenes Geld kann übrigens auch bei Bank oder Versicherung liegen, erste Anlaufstelle dafür ist der Bankenombudsman.

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Fazit

Mein Fazit

Pensionskasse vergessen? 6,75 Milliarden Franken auf 960’000 Konten zeigen, dass es schnell passieren kann. Nicht durch schlechte Anlagen, sondern durch Unachtsamkeit. Mit einem gratis Check bei der Zentralstelle 2. Säule und einem gebündelten Freizügigkeitskonto lässt sich das vollständig vermeiden.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Wie viel Geld liegt bei der Auffangeinrichtung BVG unbeansprucht?
Rund 960’000 Konten mit 6,75 Milliarden Franken (Stand September 2026, Quelle: SRF Kassensturz).
Wie finde ich heraus, ob mir Geld gehört?
Mit einem gratis Suchauftrag bei der Zentralstelle 2. Säule. Bei über 40 Prozent der Anfragen wird tatsächlich Geld gefunden.
Kostet die Suche etwas?
Nein. Vorsicht nur bei privaten Anbietern, die für die Weiterleitung Gebühren verlangen.
Was passiert, wenn sich niemand meldet?
Nach zehn Jahren über dem Pensionsalter geht das Geld an den Sicherheitsfonds BVG. Mit 100 Jahren verfällt der Anspruch endgültig.
Können Erbinnen und Erben das Geld noch bekommen?
Nein. Ab dem 100. Geburtstag der berechtigten Person ist das Geld auch für Nachkommen verloren.
Wie schütze ich mich davor?
Bündle dein Freizügigkeitsguthaben an einem Ort, den du kennst, und melde bei jedem Umzug deine neue Adresse.
Quellen

Beobachter, «Der Staat kassiert jetzt vergessene PK-Gelder», 10. Oktober 2025 · SRF Kassensturz, «Ihre 36’000 Franken gingen vergessen, und fast verloren», 9. September 2026 · SRF Kassensturz, «Pensionskassen-Krise: Wie sicher sind die Renten?»

Über die Autorin: Helga Baechler ist Finanzbloggerin und zertifizierte Vermögensberaterin IAF. Sie schreibt auf liebefinanzen.ch über Vorsorge, ETFs und Vermögensaufbau in der Schweiz, einfach erklärt.

Dieser Beitrag ist keine Anlage- oder Rechtsberatung. Prüfe deine persönliche Situation immer mit deiner Pensionskasse, der Zentralstelle 2. Säule oder einer Fachperson.

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