ETF Steuern Schweiz

ETF Steuern Schweiz

ETF Steuern Schweiz 2026: Verrechnungssteuer, Quellensteuer & DA-1 einfach erklärt

ETF Steuern Schweiz 2026: Verrechnungssteuer, Quellensteuer und DA-1

Steuern und ETFs, das klingt kompliziert. Ist es aber nicht. In diesem Beitrag zeige ich dir, was du als Investorin oder Investor in der Schweiz wirklich versteuern musst. Und was nicht. Das Beste vorweg: Die Schweiz ist ein sehr freundliches Land für uns Privatinvestorinnen und Privatinvestoren. Kursgewinne sind steuerfrei. Du zahlst nur auf Dividenden und Zinsen Steuern. Wie das genau funktioniert, zeige ich dir mit Beispielen aus meinem eigenen Dividenden-Depot.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kursgewinne sind für Privatinvestorinnen und Privatinvestoren in der Schweiz steuerfrei.
  • Dividenden und Zinsen zählen als Einkommen und werden mit deinem normalen Steuersatz besteuert.
  • Dein Depot zählt zum Vermögen und unterliegt der Vermögenssteuer.
  • Die Verrechnungssteuer von 35% auf Schweizer Dividenden holst du dir über die Steuererklärung zurück.
  • Die US-Quellensteuer holst du dir mit dem Formular DA-1 zurück.
  • Auch thesaurierende ETFs musst du versteuern, obwohl du kein Geld aufs Konto bekommst.

Zuletzt aktualisiert am 29. Juli 2026

Die beste Nachricht

Kursgewinne sind steuerfrei

Fangen wir mit der besten Nachricht an. Keine Kapitalgewinnsteuer, kein Abzug, nichts.

Rechenbeispiel

Du kaufst einen ETF für CHF 1’000. Später verkaufst du ihn für CHF 1’500. Die CHF 500 Gewinn gehören komplett dir, steuerfrei.

Das gilt für alle Privatinvestorinnen und Privatinvestoren in der Schweiz. Es gibt eine Ausnahme: Wer sehr oft kauft und verkauft, mit geliehenem Geld handelt oder vom Trading lebt, gilt manchmal als gewerbsmässige Händlerin (das heisst: als Berufshändlerin, nicht als normale Privatperson). Dann müsstest du den Gewinn doch versteuern. Für uns normale Buy-and-Hold-Investorinnen und -Investoren (also alle, die kaufen und lange halten statt oft zu handeln) ist das kein Thema. Investierst du langfristig, musst du dir keine Sorgen machen.

Einkommenssteuer

Dividenden und Zinsen sind Einkommen

Jetzt kommt der Teil, der uns Dividenden-Fans betrifft. Alle Ausschüttungen aus deinen ETFs und Aktien zählen als Einkommen. Sie werden zu deinem Lohn dazugerechnet. Und mit deinem normalen Einkommenssteuersatz besteuert. Wie du überhaupt ein Portfolio für regelmässige Ausschüttungen aufbaust, zeige ich ausführlich in meinem Beitrag So baust du dir ein Einkommen mit Dividenden.

Beispiel aus meinem Depot

Meine Novartis Aktien schütten jedes Jahr eine Dividende aus. Diese Dividende trage ich im Wertschriftenverzeichnis ein (das ist die Liste all deiner Depot-Positionen in der Steuererklärung). Sie erhöht mein steuerbares Einkommen. Wie viel Steuern ich darauf zahle, hängt von meinem Gesamteinkommen, meinem Kanton und meiner Gemeinde ab.

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen fixen Steuersatz auf Dividenden. Bei einem Grenzsteuersatz von 25% (das ist der Steuersatz auf deinen nächsten verdienten Franken) zahlst du auf 1’000 Franken Dividende ca. 250 Franken Steuern. Bei einem tieferen Einkommen entsprechend weniger.
Vermögen

Die Vermögenssteuer nicht vergessen

Dein Depot zählt zu deinem Vermögen. Am 31. Dezember schaust du, was deine ETFs und Aktien wert sind. Diesen Wert trägst du in der Steuererklärung ein.

Die Vermögenssteuer ist zum Glück tief. Je nach Kanton liegt sie meist zwischen 0.1% und 0.5% pro Jahr. Dazu kommt: Jeder Kanton kennt einen Freibetrag. Kleinere Depots zahlen oft gar keine Vermögenssteuer. Dein Broker liefert dir die Werte per Jahresende im Steuerauszug. Du musst also nichts selber rechnen.

Schweizer Dividenden

Verrechnungssteuer: die 35% auf Schweizer Dividenden

Hast du dich schon mal gewundert, warum bei deiner Swiss Life oder Zürich Dividende nur 65% auf dem Konto landen? Das ist die Verrechnungssteuer.

Die Schweiz zieht auf Dividenden von Schweizer Aktien und ETFs mit Sitz in der Schweiz (dem sogenannten Domizil) automatisch 35% ab. Das ist aber keine echte Steuer, sondern eine Sicherungssteuer, also eine Art Pfand. Der Staat will damit sicherstellen, dass du deine Dividenden auch wirklich angibst.

Und genau das machst du. Du trägst die Bruttodividende (den vollen Betrag vor Abzug) im Wertschriftenverzeichnis ein. Die 35% bekommst du danach vollständig zurück. Meist wird der Betrag direkt mit deiner Steuerrechnung verrechnet.

Rechenbeispiel

Roche zahlt dir 1’000 Franken Bruttodividende. Auf dein Konto fliessen 650 Franken. Die 350 Franken Verrechnungssteuer holst du dir über die Steuererklärung zurück. Unter dem Strich hast du die vollen 1’000 Franken, versteuert als Einkommen.

Deklarieren lohnt sich doppelt. Wer seine Wertschriften nicht angibt, verliert die 35% für immer.

Ein weiteres reales Beispiel, dieses Mal mit einer Swiss Re Dividende und dem genauen Swissquote-Beleg, zeige ich dir in meinem Beitrag Dividenden versteuern Schweiz.

Ausländische Titel

Quellensteuer bei ausländischen ETFs und Aktien

Bei ausländischen Titeln wird es etwas kniffliger. Viele Länder ziehen auf Dividenden eine eigene Quellensteuer ab, bevor das Geld bei dir ankommt. Die gute Nachricht: Die Schweiz hat mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen (kurz DBA, das ist ein Vertrag zwischen zwei Ländern, damit du nicht zweimal Steuern auf dasselbe Geld zahlst). Dank diesen Abkommen bekommst du einen grossen Teil der Quellensteuer zurück. Oder sie wird dir an deine Schweizer Steuern angerechnet.

LandQuellensteuer normalMit DBA-Vorteil
USA30%15% (mit hinterlegtem Formular W-8BEN)
Deutschlandca. 26%Reduzierbar auf 15% via DBA
Frankreichbis zu 25%Reduzierbar auf 15% via DBA

Das Beispiel USA

Die USA sind für uns ETF-Investorinnen und -Investoren am wichtigsten. Der amerikanische Fiskus zieht eigentlich 30% Quellensteuer ab. Hat dein Broker das Formular W-8BEN für dich hinterlegt (das ist eine Erklärung, dass du in der Schweiz steuerpflichtig bist), sind es dank Doppelbesteuerungsabkommen nur noch 15%. Die meisten Broker erledigen das automatisch für dich. Diese 15% sind aber nicht verloren. Du holst sie dir mit dem Formular DA-1 zurück, dazu gleich mehr.

Fondsdomizil

Und was ist mit meinem VHYL?

Hier kommt ein Punkt, den viele übersehen. Mein Dividenden-ETF VHYL hat sein Domizil (seinen rechtlichen Sitz) in Irland. Das ist steuerlich clever. Aber anders, als viele denken.

VHYL auf einen BlickWert
ISINIE00B8GKDB10
TER (die jährlichen Verwaltungskosten)0.29% pro Jahr
Fondsgrösseca. EUR 9.4 Mrd.
Positionenüber 2’300 Aktien
Ausschüttungvierteljährlich
FondsdomizilIrland, seit 2013

Quelle: justETF, Stand Juli 2026.

Auf die Ausschüttung des VHYL an mich zieht niemand eine Quellensteuer ab. Irland kennt für Fonds keine Quellensteuer gegenüber ausländischen Investorinnen und Investoren. Ich bekomme die Ausschüttung brutto und versteuere sie als Einkommen. Kein DA-1 nötig, keine Rückforderung.

Laut justETF hält der VHYL über 2’300 einzelne Aktien aus 48 Industrie- und Schwellenländern (das sind Länder, deren Wirtschaft noch stark wächst, wie zum Beispiel Brasilien oder Indien). Die grössten Einzelpositionen sind aktuell JPMorgan Chase, Exxon Mobil und Johnson & Johnson, aber keine davon macht mehr als 1.6% des Fonds aus. Das ist der Sinn eines ETFs: breite Streuung statt Klumpenrisiko. Rund 37% des Fonds stecken in US-Aktien, der Rest verteilt sich auf Japan, Grossbritannien, Kanada und viele weitere Länder. Die aktuelle Dividendenrendite liegt bei ca. 2.4%.

Aber: Innerhalb des Fonds sieht es anders aus. Der VHYL hält viele US-Aktien. Auf deren Dividenden zahlt der Fonds in den USA 15% Quellensteuer. Diese Steuer ist auf Fondsebene verloren. Du siehst sie nie, sie schmälert einfach still die Rendite. Zurückholen kannst du sie nicht. Das ist der Grund, warum Irland als Fondsdomizil trotzdem beliebt ist: Dank dem Abkommen zwischen Irland und den USA zahlt der Fonds nur 15% statt 30%. Ein ETF mit Domizil Luxemburg zahlt auf US-Dividenden oft mehr.

Übrigens: Den VHYL gibt es laut justETF auch als thesaurierende Variante (ISIN IE00BK5BR626, gleiche TER von 0.29%). Für deine Schweizer Steuererklärung macht das keinen Unterschied, das hast du weiter oben im Abschnitt zu thesaurierenden ETFs gelesen. Für uns in der Schweiz praktisch: Der VHYL ist zudem direkt an der SIX Swiss Exchange in Franken handelbar, unter dem gleichen Ticker VHYL.

Einen Überblick, welche Dividenden-ETFs sich für Schweizer Investorinnen und Investoren besonders eignen, findest du in meinem Vergleich Beste Dividenden-ETFs Schweiz 2026.

Rückforderung

Das DA-1 Formular: so holst du dir die US-Quellensteuer zurück

Das DA-1 ist dein Freund, wenn du direkt US-Aktien hältst oder ETFs mit Domizil USA. Mit diesem Formular beantragst du die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer an deine Schweizer Steuern.

So funktioniert es in der Praxis: Dein Broker liefert dir den Steuerauszug. Dort stehen alle Bruttodividenden und die abgezogenen Quellensteuern. In der Steuersoftware deines Kantons wählst du bei dieser Position einfach “DA-1” aus, statt der normalen Eingabe. Die Software rechnet den Rest automatisch aus.

Die 100-Franken-Grenze. Die Anrechnung gibt es nur, wenn deine ausländischen Quellensteuern (die du nicht zurückfordern kannst) zusammen mehr als CHF 100 pro Jahr sind. Liegst du darunter, ist das kein Drama. Dann deklarierst du die Erträge einfach im normalen Wertschriftenverzeichnis.
Rechenbeispiel

Bei 15% US-Quellensteuer erreichst du die CHF 100 Grenze ab ca. CHF 670 US-Dividenden pro Jahr (CHF 100 ÷ 15% ≈ CHF 667).

Zur Frist: Der Anspruch verfällt drei Jahre nach der Steuerperiode. Vergessene DA-1 Anträge kannst du also nachreichen.

Häufiger Irrtum

Thesaurierende ETFs: die Steuerfalle, die keine ist

Immer wieder lese ich den Tipp, thesaurierende ETFs seien steuerlich besser. Weil ja keine Dividende fliesst. Das stimmt in der Schweiz nicht.

Bei thesaurierenden ETFs behält der Fonds die Dividenden und legt sie direkt wieder an. Auf deinem Konto landet nichts. Trotzdem musst du die einbehaltenen Erträge als Einkommen versteuern. Die Eidgenössische Steuerverwaltung berechnet für jeden ETF den steuerbaren Ertrag. Du findest die Werte in der Kursliste ICTax der ESTV (einer offiziellen, kostenlosen Datenbank für genau diesen Zweck). Die Steuersoftware übernimmt diese Zahlen meist automatisch, wenn du die ISIN (die internationale Wertpapiernummer deines ETFs) oder Valorennummer (die Schweizer Wertpapiernummer) eingibst.

Ausschüttend oder thesaurierend ist in der Schweiz also steuerlich praktisch gleichwertig. Wähle das, was zu deiner Strategie passt. Ich mag Ausschüttungen, weil ich mein passives Einkommen sehen und wieder investieren will.
Kaufgebühr

Stempelsteuer: die kleine Gebühr beim Kauf

Der Vollständigkeit halber noch die Stempelsteuer (auch Umsatzabgabe genannt). Sie fällt beim Kauf und Verkauf über einen Schweizer Broker an. Bei Schweizer Wertschriften sind es 0.075%, bei ausländischen 0.15%.

Rechenbeispiel

Du kaufst einen Schweizer ETF für CHF 1’000. Die Stempelsteuer beträgt 75 Rappen. Bei einem ausländischen ETF für CHF 1’000 sind es CHF 1.50.

Kein Grund zur Panik, aber gut zu wissen.

Ausländische Broker verrechnen keine Stempelsteuer. Dafür gelten dort andere Punkte, etwa die fehlende Schweizer Einlagensicherung (das ist der Schutz für dein Geld bis zu einem bestimmten Betrag, falls die Bank einmal pleitegeht). Wie sich Schweizer Broker in diesem und weiteren Punkten unterscheiden, zeige ich in meinem Vergleich Yuh vs. Swissquote.

Für die Steuererklärung selbst lohnt sich ein e-Tax Steuerauszug deines Brokers oder Robo-Advisors. Damit musst du die Positionen nicht mehr von Hand übertragen. Und deine Säule 3a läuft steuerlich komplett separat, dort brauchst du kein DA-1 und keine Vermögenssteuer.
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Schritt für Schritt

So deklarierst du dein Depot

  1. Lade bei deinem Broker den Steuerauszug fürs vergangene Jahr herunter.
  2. Übertrage die Positionen ins Wertschriftenverzeichnis deiner Steuersoftware oder lade den e-Tax Auszug direkt hoch.
  3. Trage Schweizer Titel normal ein, die Verrechnungssteuer wird automatisch berechnet.
  4. Wähle für US-Titel das DA-1, sofern du über der CHF 100 Grenze liegst.
  5. Prüfe die Vermögenswerte per 31. Dezember.
  6. Fertig.

Mit einem e-Tax Steuerauszug dauert das Ganze oft nur wenige Minuten. Broker wie Swissquote, Yuh und neon oder Robo-Advisor wie Selma bieten diesen Auszug an, teilweise gegen eine kleine Gebühr.


Fragen & Antworten

Häufige Fragen zu ETF Steuern in der Schweiz

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich meine ETFs verkaufe?
Nein. Kursgewinne sind für Privatinvestorinnen und Privatinvestoren in der Schweiz steuerfrei. Du versteuerst nur Dividenden, Zinsen und dein Vermögen.
Wie hoch ist die Steuer auf Dividenden in der Schweiz?
Es gibt keinen fixen Satz. Dividenden zählen zu deinem Einkommen und werden mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Je nach Einkommen, Kanton und Gemeinde sind das grob 10 bis 40%.
Bekomme ich die Verrechnungssteuer immer zurück?
Ja, sofern du deine Wertschriften korrekt in der Steuererklärung deklarierst und in der Schweiz wohnst. Die 35% werden dir angerechnet oder zurückerstattet.
Lohnt sich das DA-1 auch für kleine Depots?
Erst ab gut CHF 100 nicht rückforderbarer ausländischer Quellensteuer pro Jahr, das entspricht ca. CHF 670 US-Dividenden. Darunter deklarierst du die Erträge im normalen Wertschriftenverzeichnis.
Sind thesaurierende ETFs in der Schweiz steuerlich besser?
Nein. Du versteuerst die einbehaltenen Erträge genauso wie Ausschüttungen. Die Werte dafür liefert die ESTV in der ICTax Kursliste.
Was passiert, wenn ich mein Depot nicht deklariere?
Du verlierst die 35% Verrechnungssteuer und riskierst ein Nachsteuerverfahren mit Busse. Deklarieren ist immer die bessere Wahl.
Wie hoch ist die Stempelsteuer beim ETF-Kauf?
0.075% bei Schweizer Wertschriften, 0.15% bei ausländischen. Bei 1’000 Franken Kaufsumme sind das 75 Rappen bis CHF 1.50. Sie wird automatisch vom Broker abgezogen.
Fazit

Mein Fazit

Die Schweiz ist steuerlich ein Paradies für langfristige Investorinnen und Investoren. Keine Kapitalgewinnsteuer, tiefe Vermögenssteuer, klare Regeln. Was du versteuern musst, sind deine Dividenden und Zinsen. Und genau da holst du dir mit der Steuererklärung viel Geld zurück. Die Verrechnungssteuer sowieso, die US-Quellensteuer mit dem DA-1.

Mein Tipp: Nimm dir einmal im Jahr eine Stunde Zeit für dein Wertschriftenverzeichnis. Es lohnt sich in barem Geld. Wie hoch deine Dividenden nach Steuern tatsächlich ausfallen, kannst du mit meinem Steuer-Rechner auf Dividenden direkt durchrechnen.

Wie machst du das mit deiner Steuererklärung? Nutzt du das DA-1 schon? Schreib es mir in die Kommentare.

📝 Update-Log

  • 28. Juli 2026: Artikel veröffentlicht.
  • 29. Juli 2026: Fachbegriffe direkt erklärt, Affiliate-Codes und FAQ zur Stempelsteuer ergänzt, Layout überarbeitet, VHYL-Kennzahlen von justETF ergänzt, Quellensteuersatz Frankreich korrigiert.

Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Steuerberatung. Die Regeln können sich ändern und unterscheiden sich je nach Kanton. Stand Juli 2026.

*Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links zu Swissquote, Yuh, neon, finpension und Selma. Für dich entstehen dadurch keine Mehrkosten, ich erhalte bei einer Kontoeröffnung über diese Links gegebenenfalls eine Provision.

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