Wer bekommt mein 3a-Geld, wenn ich sterbe? Was sich 2027 für Familien ändert

Säule 3a Begünstigte 2027, wer bekommt dein 3a-Geld im Todesfall

Stand 15. Oktober 2026 · Lesezeit ca. 5 Minuten

Bei der Säule 3a denken die meisten ans Steuern sparen. Kaum jemand fragt sich, was mit dem Geld passiert, wenn man stirbt. Die Antwort überrascht viele. Bist du verheiratet, bekommt heute dein Ehepartner das ganze 3a-Guthaben. Deine Kinder bekommen nichts davon.

Ab dem 1. Juni 2027 ändert sich das. Dann kannst du selbst bestimmen, dass auch deine Kinder einen Teil erhalten. Hier erfährst du, was heute gilt, was neu kommt und was du tun musst.

Wer bekommt mein 3a-Geld, wenn ich sterbe?

Für dein 3a-Geld gilt eine feste Reihenfolge. Heute bekommt dein Ehepartner alles. Ab 1. Juni 2027 können auch deine Kinder etwas bekommen. Du bestimmst dann selbst, wer wie viel erhält. Jede Person bekommt aber mindestens 10 %.

Das Wichtigste in Kürze

  • Heute bekommt bei Verheirateten der Ehepartner das ganze 3a-Geld.
  • Ab 1. Juni 2027 kannst du Kinder oder Lebenspartner auf die gleiche Stufe wie deinen Ehepartner setzen.
  • Jede begünstigte Person bekommt mindestens 10 %. Ganz ausschliessen kannst du niemanden.
  • Nichts passiert automatisch. Du musst es schriftlich bei deinem 3a-Anbieter melden.

So ist es heute geregelt

Für dein 3a-Geld gilt eine feste Reihenfolge. Sie steht im Gesetz. Dein Testament zählt dafür nicht. Es gibt fünf Stufen, man nennt sie Ränge.

  • 1Ehepartner oder eingetragene Partnerin bzw. eingetragener Partner
  • 2Kinder, Lebenspartner und Personen, die du stark unterstützt hast. Lebenspartner zählen nur nach mindestens fünf Jahren zusammen wohnen. Oder wenn ihr gemeinsame Kinder habt. Mehr dazu in Nachteil Konkubinat.
  • 3Eltern
  • 4Geschwister
  • 5Übrige Erben

Die Regel ist einfach. Der erste Rang, in dem es jemanden gibt, bekommt alles. Alle anderen gehen leer aus.

Beispiel. Sandra ist zum zweiten Mal verheiratet und hat zwei Kinder aus ihrer ersten Ehe. Stirbt sie heute, bekommt ihr neuer Mann das ganze 3a-Geld. Ihre Kinder bekommen nichts. Auch ein Testament ändert daran nichts.

Das ändert sich ab 1. Juni 2027

Der Bundesrat hat die neue Regel am 12. Juni 2026 beschlossen. Sie bringt drei Neuerungen.

1. Kinder können nach vorne

Du kannst deine Kinder oder deinen Lebenspartner neben deinen Ehepartner in den ersten Rang setzen. Eltern oder Geschwister kannst du nicht nach vorne holen.

2. Du bestimmst die Anteile

Du legst fest, wer wie viel bekommt. Legst du nichts fest, wird gleichmässig aufgeteilt.

3. Jede Person bekommt mindestens 10 %

Niemand im ersten oder zweiten Rang darf weniger als 10 % erhalten. Deinen Ehepartner ganz auszuschliessen geht also nicht.

Erlaubt

30 %
30 %
40 %

Ehepartner 30 %, Kind A 30 %, Kind B 40 %

Nicht erlaubt

90 %

Ehepartner 90 %, Kind A 5 %, Kind B 5 %

Was heisst das für dich?

Deine SituationHeuteAb 1. Juni 2027 möglich
Verheiratet, zwei Kinder aus früherer BeziehungEhepartner 100 %z.B. Ehepartner 50 %, Kinder je 25 %
Verheiratet, zwei gemeinsame KinderEhepartner 100 %z.B. Ehepartner 80 %, Kinder je 10 %
Getrennt, aber noch verheiratet, mit KindernEhepartner 100 %Kinder nach vorne, Ehepartner mind. 10 %
Ledig, keine Kinder, kein PartnerEltern, dann GeschwisterKeine Änderung

Das hilft vor allem Patchworkfamilien. Und Eltern mit Kindern in Ausbildung. Auch Paare, die getrennt leben, aber noch nicht geschieden sind, profitieren.

Gut zu wissen

Die 10-%-Regel gilt ab Juni 2027 auch für Freizügigkeitskonten. Für deine Pensionskasse gilt weiterhin ihr eigenes Reglement. Hast du früher Pensionskassengeld vergessen? Wie du es wiederfindest, liest du in Vergessenes Vorsorgeguthaben finden.

Deine Säule 3a gleich richtig aufstellen

Du schaust deine 3a-Konten sowieso an? Dann prüf auch gleich die Gebühren. Ein Wechsel lohnt sich oft. Wie das geht, liest du in Säule 3a wechseln.

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Was musst du tun?

Nichts passiert automatisch. Wenn du nichts machst, bekommt dein Ehepartner weiterhin alles. Was du vor Juni 2027 schon festgelegt hast, bleibt gültig.

  • Schreib alle deine 3a-Konten auf. Die Regel gilt pro Konto, du musst sie also bei jedem Anbieter einzeln melden. Wie du alles für deine Familie auflistest, liest du in Wissen deine Angehörigen, wo du überall Geld hast?
  • Überleg dir, wer das Geld am meisten brauchen würde. Zum Beispiel kleine Kinder, Kinder in Ausbildung oder ein Partner mit tiefem Einkommen.
  • Melde es ab Juni 2027 schriftlich beim Anbieter. Ein Testament reicht dafür nicht.
  • Schau es nach grossen Veränderungen wieder an. Etwa nach Heirat, Scheidung, Geburt oder einer neuen Partnerschaft.

Steuern und Testament. Wer 3a-Geld bekommt, zahlt darauf weniger Steuern als auf einen Lohn. Beim Erbe zählt das 3a-Geld trotzdem mit, zum Beispiel für den Pflichtteil. Geht es um viel Geld oder ist die Familie kompliziert? Dann lass dich von einer Fachperson beraten. Wie du dich und deine Familie gut absicherst, liest du in Vorsorge Schweiz erklärt.

2027 darfst du auch mehr einzahlen

Ab dem 1. Januar 2027 darfst du mehr einzahlen. Mit Pensionskasse sind es neu CHF 7’373. Bisher waren es CHF 7’258. Ohne Pensionskasse sind es 20 % von deinem Lohn, höchstens CHF 36’864. Mehr dazu liest du in Vorsorge 2027, diese 4 Beträge ändern sich und in Säule 3a 2027, die richtige Strategie.

Häufige Fragen

Kann ich heute schon meine Kinder neben meinem Ehepartner begünstigen?

Nein. Das geht erst ab dem 1. Juni 2027. Bis dahin bekommt dein Ehepartner das ganze 3a-Geld.

Kann ich meinen Ehepartner ab 2027 ganz ausschliessen?

Nein. Jede begünstigte Person im ersten und zweiten Rang bekommt mindestens 10 %.

Was passiert, wenn ich nichts mache?

Dann bleibt alles wie heute. Bist du verheiratet, bekommt dein Ehepartner alles.

Reicht ein Testament?

Nein. Du musst die Aufteilung schriftlich bei jedem 3a-Anbieter melden.

Fazit

Ab dem 1. Juni 2027 können auch deine Kinder einen Teil deines 3a-Geldes bekommen. Jede Person erhält mindestens 10 %. Du musst aber selbst etwas tun. Ohne Meldung bei deinem Anbieter ändert sich nichts. Schreib dir schon heute auf, welche 3a-Konten du hast. Und wer wie viel bekommen soll.

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Über die Autorin

Helga Baechler ist Finanzbloggerin und zertifizierte Vermögensberaterin IAF. Sie schreibt auf liebefinanzen.ch über ETFs, Säule 3a, Dividenden und Vermögensaufbau in der Schweiz.

Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung, nur zur Information. Stand Oktober 2026, Regeln und Beträge können sich ändern.

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